Die Natur intensiv erleben

Wandern

Bänke und Hinweisschilder für WandererQuelle: Haus der Natur Beuron

Wie könnte man die Natur intensiver erleben, als auf zwei Beinen? Ob mehrtägige Fernwanderung oder ein kurzer Spaziergang am Nachmittag - die abwechslungsreiche Landschaft des Naturparks Obere Donau bietet eine Vielzahl an reizvollen Wandermöglichkeiten.

Von den höchsten Bergen der Schwäbischen Alb bis zum Donautal, durch Wälder und Wiesen entlang romantischer Pfade, vorbei an Schlössern und Ruinen. Sowohl landschaftlich als auch kulturell kommt man als Wanderer im Naturpark Obere Donau voll auf seine Kosten. Wer die sportliche Herausforderung sucht, wird nach steilen Anstiegen mit grandiosen Ausblicken belohnt. Aber auch wer lieber gemütlich unterwegs ist, hat in der Region jede Menge zu entdecken.

Zum Erhalt der wunderschönen Natur gibt es allerdings auch als Wanderer einiges zu beachten:

  • Bitte bleiben Sie auf den ausgewiesenen Wegen. Besonders die Pflannzen, die auf Felsköpfen wachsen,sind trittempfindlich. Meiden Sie wilde Trampelpfade und halten Sie sich an die ausgewiesenen Aussichtspunkte. Damit vermeiden Sie Schäden an der seltenen und empfindlichen Pflanzen- und Tierwelt und tun gleichzeitig etwas für Ihre eigene Sicherheit.
  • Bitte nehmen Sie Ihre Abfälle wieder mit nach Hause, damit sie ordnungsgemäß entsorgt oder wiederverwertet werden können.
  • Machen Sie nur an den ausgewiesenen Grillstellen Feuer und sorgen Sie dafür, dass das Feuer nach Verlassen der Feuerstelle vollständig erloschen ist.
  • Genießen Sie die Ruhe und vermeiden Sie Lärm. Vielleicht haben Sie dann sogar das Glück, freilebende Tiere in ihrem Lebensraum beobachten zu können.
  • Lassen Sie nach Möglichkeit Ihr Auto stehen. Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel zur Erweiterung Ihres Wandergebiets. So vermeiden Sie die lästige Parkplatzsuche und kommen gleichzeitig umweltfreundlicher an Ihr Ziel.

In Deutschland ist es grundsätzlich jedem gestattet, die freie Landschaft zu betreten (§ 59 BNatSchG). Zum Schutz von Natur und Landschaft sind jedoch Einschränkungen notwendig. So dürfen z. B. landwirtschaftlich genutzte Flächen wie Wiesen während der Aufwuchsphase nur auf Wegen betreten werden (§44 LNatSchG BW). Auch in vielen Naturschutzgebieten gilt ein Wegegebot, da hier besonders seltene und empfindliche Pflanzen- und Tierarten vorkommen, die geschützt werden sollen.

Zusätzlich gilt es, auf bestimmte Lebensräume Rücksicht zu nehmen. So sind z. B. Felsköpfe gesetzlich geschützt (§30 BNatSchG) und dürfen nur an ausdrücklich erlaubten Stellen betreten werden. Viele hier vorkommende Arten sind absolute Spezialisten (wie z. B. das Zerstreute Gabelzahnmoos) und sehr empfindlich gegen Tritt.

Ebenfalls sehr empfindlich reagieren Fledermäuse bei Störung während des Winterschlafs. Der Aufwachprozess zur falschen Jahreszeit geht oft mit tödlichen Energieverlusten einher. Aus diesem Grund dürfen Höhlen, die Fledermäusen als Überwinterungsquartier dienen können, in der Zeit vom 1.10.bis 31.3. nicht betreten werden.

Auch die Donau bietet Lebensraum für viele Arten. Zu ihrem Schutz hat das Landratsamt Sigmaringen eine Rechtsverordnung erlassen, die außerorts und abseits ausgewiesener Stellen das Baden in der Donau und das Betreten der Ufer verbietet. Durch die Einhaltung dieser Regelung kann beispielsweise zum Schutz des Eisvogels beigetragen werden. Dieser farbenprächtige, blaugrüne Vogel baut lange Brutröhren in die Steilufer der Donau, die durch unachtsame Erholungssuchende beschädigt werden könnten.


Ob eine Wanderung entlang von Qualitäts- und Premiumwanderwegen oder eine individuelle Tour – die Möglichkeiten sind vielfältig.

Im Haus der Natur finden Sie verschiedenes Infomaterial und erhalten unterschiedliche Karten und Wanderführer.

Auch online finden Sie ein großes Angebot an Informationen zu möglichen Wanderrouten, siehe z.B.: