Fledermausschutz - Naturschutzzentrum Obere Donau
Bitte nicht stören
Fledermäuse sind auf Rücksichtnahme angewiesen
Quelle: © Haus der NaturHaben Sie es gewusst? Höhlen dürfen im Zeitraum von 1. Oktober bis 31. März nicht betreten werden. Diese Regelung steht im Bundesnaturschutzgesetz und hat einen ganz bestimmten Grund: Höhlen sind im Winter wichtige Rückzugsmöglichkeiten für Fledermäuse. Die Tiere verbringen dort die kalte Jahreszeit im Winterschlaf. Störungen durch Betreten der Höhle führen zum Erwachen und können für Fledermäuse tödlich sein. Auch andere Tiere wie Amphibien oder Insekten nutzen Höhlen zum Überwintern und freuen sich, wenn sie ungestört bleiben.