Naturschutz ist eine gemeinsame Aufgabe, sie richtet sich nicht nach Landesgrenzen! In Europa gibt es deswegen mit Natura 2000 eine gemeinsame Naturschutzkonzeption. Diese setzt sich aus zwei einzelnen Naturschutzrichtlinien zusammen: der EG-Vogelschutzrichtlinie (1979) und der FFH (Fauna, Flora, Habitat) – Richtlinie (1992).
Oberstes Ziel von Natura 2000 ist es, die biologische Vielfalt zu erhalten. Dies soll vor allem über den europaweiten Aufbau eines zusammenhängenden Netzes an Schutzgebieten gewährleistet werden. Speziell zum Schutz wildlebender Vogelarten werden europäische Vogelschutzgebiete ausgewiesen. Gefährdete Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten werden über FFH-Gebiete gesichert.
Natura 2000 Gebiete sind nicht zwangsläufig von der Nutzung ausgeschlossen. Im Gegenteil: zum Erhalt mancher FFH-Lebensraumtypen wie z. B. extensiver Mähwiesen ist eine Nutzung sogar notwendig. Auch in ausgewiesenen Waldlebensraumtypen darf weiterhin Forstwirtschaft betrieben werden. Es gilt allerdings jeweils ein Verschlechterungsverbot. Damit ist gemeint, dass sich der Erhaltungszustand der geschützten Arten und Lebensräume in den ausgewiesenen Gebieten nicht verschlechtern darf.
Zur Sicherung der Natura-2000-Gebiete werden jeweils Managementpläne erstellt. In diesen werden die Gebiete beschrieben und Entwicklungsziele sowie konkrete Pflegemaßnahmen festgelegt.
Im Bereich des Naturparks finden sich viele verschiedene Vogelschutz- und FFH- Gebiete. Welche dies sind und wodurch sie sich auszeichnen, können Sie beim Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) herausfinden.