Naturschutzgebiete sind eines der bekanntesten Instrumente des Naturschutzes. Sie leisten einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der heimischen Natur, in dem sie seltene Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume schützen. Sie tragen also dazu bei, die biologische Vielfalt zu erhalten. Was genau ein Naturschutzgebiet ist und welche Ziele und Aufgaben es erfüllen soll, wird in §23 des Bundesnaturschutzgesetzes festgelegt. Gemeinsam mit den Nationalparks sind Naturschutzgebiete die nach Naturschutzrecht am strengsten geschützten Flächen Deutschlands.
Jedes Naturschutzgebiet wird über eine eigene Rechtsverordnung ausgewiesen, in der genau festgelegt ist, welche Handlungen erlaubt oder verboten sind. So sind alle Handlungen, die das Naturschutzgebiet oder einzelne Bestandteile beeinträchtigen könnten, untersagt. Die Ausweisung der Naturschutzgebiete erfolgt durch die höheren Naturschutzbehörden, die Regierungspräsidien Baden-Württembergs.
Die Naturschutzgebiete im Naturpark Obere Donau sind so vielfältig wie die Landschaft selbst. Ob Baggersee, Wacholderheide, Flussaue oder Felsen: unterschiedlichste Lebensräume mit ihren typischen Bewohnern sollen auf Dauer bewahrt werden. Im Bereich des Naturparks befinden sich insgesamt 44 Naturschutzgebiete. Informationen zu diesen finden Sie beim Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt (LUBW).