Der Abschnitt der Donau im Landkreis Sigmaringen ist nicht nur landschaftlich sehr reizvoll. Er ist auch von hoher ökologischer Bedeutung. Die in diesem Bereich oft naturnah fließende Donau ist Lebensraum vieler gefährdeter Pflanzen und Tiere und daher Bestandteil eines Natura 2000-Gebietes.
Als in den 90er Jahren der Bootsbetrieb auf der Donau enorm zunahm, wurde offensichtlich, dass die Situation aus naturschutzfachlicher Sicht nicht länger tragbar war. Zum Schutz und Erhalt dieses einzigartigen Lebensraums musste eine Regelung getroffen werden.
Nach zahlreichen Gesprächsrunden mit Beteiligung von Vertretern des Regierungspräsidiums, des Landkreises, der Gemeinden, der Naturschutzbehörden, aus Naturschutz-, Kanu- und Fischereiverbänden wurde vom Landratsamt Sigmaringen eine Rechtsverordnung zum Gemeingebrauch auf der Donau und eine zugehörige Allgemeinverfügung erlassen. Während die Rechtsverordnung das Bootfahren auf der Donau im Landkreis Sigmaringen grundsätzlich verbietet, sind in der Allgemeinverfügung entsprechende Befreiungen von diesem Verbot geregelt.